Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Kompetente Beratung und Vertretung durch Ihren Fachanwalt Frank Durda. Ob Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Führerscheinverlust oder Verkehrsstrafrecht — wir setzen Ihr Recht durch.

Verkehrsunfall und Unfallregulierung

Jeder Verkehrsunfall stellt eine außergewöhnliche Belastungssituation dar. Plötzlich stehen Sie vor einer Vielzahl an Aufgaben: Beweise sichern, die Polizei verständigen, Kontaktdaten austauschen, Ihre Versicherung benachrichtigen — und gleichzeitig mit einem möglichen körperlichen Schaden und dem bürokratischen Apparat der Versicherungen umgehen. Wer hier ohne anwaltliche Unterstützung vorgeht, erleidet statistisch gesehen eine deutlich geringere Entschädigung.

Beweissicherung am Unfallort

Bereits am Unfallort entscheidet sich häufig, wie eine spätere Schadensregulierung verläuft. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation: Fotos der Unfallstelle, Fahrzeugpositionen und Schäden, Notieren der Zeugen und ihrer Kontaktdaten sowie das Hinzuziehen der Polizei, selbst bei vermeintlich leichten Schäden. Der Unfallgegner und die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung sind in der Regel innerhalb einer Woche schriftlich zu benachrichtigen.

Taktik der Versicherungen

Die gegnerische Haftpflichtversicherung verfolgt eigene Interessen: Sie möchte so wenig wie möglich zahlen. Häufig wird die Regulierungsdauer verzögert, werden eigene Gutachter eingesetzt oder Schadenpositionen ohne rechtliche Grundlage abgelehnt. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, wenn der Schaden einen Bagatellbetrag übersteigt. Die Sachverständigenkosten trägt der Unfallgegner.

Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Merkantiler Minderwert (Wertminderung trotz fachgerechter Reparatur)
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschleppkosten und Sachverständigenkosten
  • An- und Abmeldekosten, Unkostenpauschale
  • Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei Personenschäden

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen ist die anwaltliche Vertretung für Sie kostenlos — die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Rechtsanwaltskosten vollständig. Falls der Unfallgegner unbekannt ist oder Fahrerflucht beging, greift die Verkehrsopferhilfe e.V. als Entschädigungsstelle ein.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Neben dem Sachschaden am Fahrzeug können bei einem Verkehrsunfall erhebliche Personenschäden entstehen. Das deutsche Recht sieht hierfür zwei Anspruchsarten vor: den materiellen Schadensersatz für nachweisbare finanzielle Einbußen und das Schmerzensgeld als immaterielle Entschädigung nach § 253 BGB.

Bemessung des Schmerzensgeldes

Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich erlittener körperlicher und seelischer Schmerzen. Die Höhe wird im Einzelfall anhand von Vergleichstabellen und gerichtlicher Entscheidungen bemessen. Maßgebliche Faktoren sind: Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit, Folge- und Dauerschäden sowie psychische Nachwirkungen. Bei einem leichten Schleudertrauma werden häufig 200 bis 1.500 Euro zugesprochen; bei schweren Dauerschäden können Beträge von mehreren hunderttausend Euro erreicht werden.

Materieller Schadensersatz

Zum materiellen Schadensersatz bei Personenschäden gehören: sämtliche Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall während der Arbeitsunfähigkeit, dauerhafter Erwerbsschaden bei bleibender Minderung der Erwerbsfähigkeit, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden — also die fiktiven Kosten einer Ersatzkraft, wenn der Verletzte seinen Haushalt nicht mehr führen kann — sowie Beerdigungskosten und Unterhaltsschäden der Hinterbliebenen bei tödlichen Unfällen.

Besonderer Hinweis für Motorradfahrer

Bei Motorradunfällen überwiegen häufig die Schmerzensgeldansprüche und der Erwerbsschaden bei weitem den reinen Sachschaden. Die Verletzungen sind typischerweise schwerwiegender, da der Körperschutz fehlt. Sichern Sie sofort nach dem Unfall ärztliche Dokumentation und nehmen Sie rechtsanwaltliche Unterstützung in Anspruch.

Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Jahresende der Kenntnisnahme. Warten Sie nicht zu lang — je früher Sie anwaltliche Unterstützung suchen, desto besser können Beweise gesichert und Ansprüche vollständig durchgesetzt werden.

Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten umfassen alle Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeld geahndet werden: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen, Handybenutzung am Steuer und vieles mehr. Je nach Schwere können Bußgelder bis zu 1.000 Euro, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote bis zu drei Monaten verhängt werden.

Anhörungsbogen und Einspruch

Nach Feststellung eines Verstoßes erhalten Betroffene zunächst einen Anhörungsbogen. Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, diesen auszufüllen oder sich zur Sache zu äußern. Nach dem Anhörungsbogen folgt der Bußgeldbescheid, gegen den Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen können. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.

Fehlerquellen bei Messungen

Bis zu 50 Prozent aller Bußgeldbescheide sind rechtlich angreifbar — insbesondere wegen fehlerhafter Geschwindigkeitsmessungen, ungültiger Eichscheine, fehlender Schulungsnachweise der Beamten oder mangelhafter Blitzerfotos. Als Fachanwalt verfüge ich über die Bedienungsanleitungen aller gängigen Messgeräte (Vitronic PoliScan Speed, Traffipax TraffiPhot, ESO ES 3.0, Dräger Alcotest u.a.) und erkenne technische Fehlerquellen, die einem Allgemeinanwalt oft verborgen bleiben.

Unsere Vorgehensweise

  • Sofortige Akteneinsicht bei der zuständigen Bußgeldbehörde
  • Prüfung aller Messdaten, Gerätedokumentation und Eichprotokolle
  • Analyse der Schulungsnachweise der messenden Beamten
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
  • Vertretung vor dem Amtsgericht — ohne Ihre persönliche Anwesenheit

Ordnungswidrigkeiten verjähren grundsätzlich drei Monate nach dem Tatdatum, sofern zuvor kein Anhörungsbogen zugestellt wurde. Werden Fristen der Behörde nicht eingehalten, ist das Verfahren einzustellen.

Fahrverbot

Das Fahrverbot ist eine der einschneidendsten Sanktionen im deutschen Verkehrsrecht. Es dauert zwischen einem und drei Monaten und betrifft alle Klassen der Fahrerlaubnis. Während des Fahrverbots ist das Führen jedes Kraftfahrzeugs verboten; ein Verstoß ist eine eigenständige Straftat.

Typische Anlässe

Fahrverbote werden verhängt bei: erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h), Rotlichtverstößen mit mehr als einer Sekunde Rotlichtphase, erheblichen Abstandsverstößen auf der Autobahn sowie dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Ordnungswidrigkeitenbereich.

Wege zur Abwendung

Möglichkeiten der Verteidigung

  • Einspruch bei nachweisbaren Mess- oder Verfahrensfehlern
  • Geltendmachung eines „Augenblicksversagens" bei kurzfristiger Unaufmerksamkeit
  • Umwandlung in erhöhtes Bußgeld bei nachgewiesenem „Härtefall" (z.B. drohende Kündigung)
  • Wahl des Antrittstermins für Ersttäter (viermonatige Frist)

Entscheidend ist in allen Fällen, dass der Einspruch fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung eingelegt wird. Nach Ablauf dieser Frist ist jede Möglichkeit zur Abwendung unwiederbringlich verloren. Besondere Relevanz hat das Fahrverbot für alle, die beruflich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Führerscheinrecht: Punkte, MPU und Fahrerlaubnisentzug

Das Führerscheinrecht umfasst alle Fragen rund um die Erteilung, Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fahreignungsregister in Flensburg. Der Verlust der Fahrerlaubnis kann die berufliche Existenz bedrohen.

Das Punktesystem

Im Fahreignungsregister werden Punkte für Verkehrsverstöße vergeben: ein Punkt für Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro Bußgeld, zwei Punkte für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, drei Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen. Tilgungsfristen betragen 2,5 Jahre (1 Punkt), 5 Jahre (2 Punkte) und 10 Jahre (3 Punkte).

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die MPU wird regelmäßig nach alkohol- oder drogenbedingten Verkehrsdelikten, nach mehrfachen gravierenden Verstößen oder bei Zweifeln an der Fahreignung angeordnet. Sie besteht aus einer medizinischen Untersuchung, psychologischen Tests und einem persönlichen Gespräch. Ein negatives MPU-Gutachten sollte niemals direkt an die Behörde gesendet werden — es würde die Lage verschlechtern.

Meine Unterstützung im Führerscheinverfahren

  • Prüfung auf Tilgungsfristen und Behördenfehler bei Punkteberechnungen
  • Einspruch gegen die Entziehungsverfügung
  • Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht
  • Gezielte Vorbereitung auf die MPU durch Akteneinsicht
  • Begleitung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsstrafrecht drohen nicht nur Bußgelder und Punkte, sondern Geldstrafen nach Tagessätzen, Freiheitsstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfristen — häufig bereits am Tag des Vorfalls durch Beschlagnahme des Führerscheins. In solchen Fällen sollten Betroffene umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und gegenüber der Polizei keine Aussagen zur Sache machen.

Trunkenheit im Verkehr

Ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (500 bis 1.500 Euro). Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit — eine Straftat nach § 316 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und Fahrerlaubnisentzug für mindestens zehn Monate. Wer ab 0,3 Promille fahrauffällig ist, kann sich wegen relativer Fahruntüchtigkeit strafbar machen. Fahranfänger und unter 21-Jährige unterliegen einer 0,0-Promille-Grenze.

Unfallflucht (§ 142 StGB)

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine eigenständige Straftat — unabhängig davon, ob der Fahrer den Unfall verursacht hat. Die Strafe kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren betragen; bei erheblichem Schaden ist der Führerscheinentzug nahezu zwingend. Viele Fälle entstehen aus Unkenntnis: Auch bei Unfällen mit parkenden Fahrzeugen muss eine angemessene Wartezeit eingehalten werden.

Gefährdung des Straßenverkehrs

Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos Leib und Leben anderer gefährdet, macht sich nach § 315c StGB strafbar. Die Strafe kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen. Bei sogenannten „Raserrennen" (§ 315d StGB) drohen noch schärfere Strafen.

Wichtig: Sofort handeln

Im Verkehrsstrafrecht ist frühzeitiges Handeln entscheidend. Machen Sie keine Angaben zur Sache — weder gegenüber der Polizei noch schriftlich. Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt. Je früher die Verteidigung beginnt, desto realistischer ist der Erhalt der Fahrerlaubnis.

Kfz-Kaufrecht: Gewährleistung und Rücktritt

Der Kauf eines Fahrzeugs ist eine der größten Einzelinvestitionen des Alltags. Wenn sich kurz nach dem Kauf Mängel zeigen, gewährt das BGB umfassende Gewährleistungsrechte — aber nur, wenn die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge eingeleitet werden.

Was ist ein Sachmangel?

Typische Mängel beim Autokauf: verschwiegene Unfallschäden, manipulierter Kilometerstand, nicht angegebene Vorschäden, versteckte technische Defekte oder fehlerhafte Fahrzeugbeschreibungen. Bei Käufen vom Händler gilt für die ersten zwölf Monate eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers — der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag.

Ihre Rechte als Käufer

Die Reihenfolge der Gewährleistungsrechte

  • Nacherfüllung: Reparatur oder Ersatzlieferung (angemessene Frist setzen)
  • Rücktritt: Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung (nur bei erheblichem Mangel)
  • Minderung: Herabsetzung des Kaufpreises
  • Schadensersatz: Bei Verschulden des Verkäufers

Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Händlerkauf zwei Jahre, kann bei Gebrauchtwagen aber auf ein Jahr verkürzt werden. Bei arglistiger Täuschung — etwa verschwiegenem Unfallschaden — kann der Vertrag auch nach Ablauf der Frist angefochten werden. Setzen Sie Fristen immer schriftlich und sichern Sie Mängel durch unabhängige Gutachten, bevor der Händler repariert.

Warum ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht" ist eine von der Rechtsanwaltskammer verliehene, gesetzlich geregelte Qualifikationsbezeichnung. Nach § 14d der Fachanwaltsordnung muss ein Anwalt mindestens 120 Stunden Fachlehrgang, drei Leistungsklausuren und mindestens 160 bearbeitete Fälle nachweisen — davon mindestens 60 vor Gericht.

Rechtsanwalt Frank Durda wurde am 01.06.2016 von der Rechtsanwaltskammer Sachsen der Titel verliehen. Seitdem ist er verpflichtet, sich jährlich mindestens 15 Stunden fortzubilden — Gesetzesänderungen, aktuelle Rechtsprechung und neue Messtechnik inklusive.

160+ Nachgewiesene Fälle
2016 Fachanwaltstitel
3 Standorte
15h Jährliche Fortbildung

Kosten der anwaltlichen Vertretung

Viele Mandanten zögern, einen Anwalt einzuschalten — oft aus Sorge vor den Kosten. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten vollständig. In Bußgeld- und Strafverfahren übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten. Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung, bevor Fristen verstreichen.

Jetzt beraten lassen

Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen an drei Standorten zur Verfügung.