Wichtige BGH- und OLG-Entscheidungen im Verkehrsrecht 2024–2026. Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, die für Ihre Rechte relevant sind.
Der BGH stellte klar, dass das Werkstattrisiko ausschließlich dem Schutz des Geschädigten dient. Hat der Geschädigte seine Ansprüche an die Werkstatt abgetreten, muss diese beweisen, dass alle Arbeiten erforderlich und durchgeführt waren.
Abtretungskonstruktionen schützen Werkstätten nicht mehr vor Beweisanforderungen.
Der BGH bestätigte: Geschädigte, die zunächst fiktiv abgerechnet haben, können nachträglich auf konkrete Abrechnung umstellen — auch für Mehrwertsteuer und Nutzungsausfall.
Mandanten, die ihr Fahrzeug später reparieren lassen, können nachträglich die volle Erstattung verlangen.
Das Feststellungsinteresse für künftige materielle Schäden besteht auch bei fiktiver Abrechnung. Der Geschädigte muss keine Reparaturabsicht darlegen.
Feststellungsantrag sichert Rechte für künftige Schäden — besonders wichtig bei Verjährungsrisiken.
In vier Parallelentscheidungen klärte der BGH: Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen ist der merkantile Minderwert auf Netto-Basis zu berechnen.
Unternehmer erhalten geringere Erstattungsbeträge beim merkantilen Minderwert als bisher angenommen.
Bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens ist der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze heranzuziehen. Dies stärkt die Rechte unfallverletzter Personen.
Besonders relevant für Schwerverletzte und Berufstätige mit Doppelbelastung.
Das OLG Celle stärkt die individuelle Bemessung: Mitverursachungsbeiträge des Getöteten kürzen das Hinterbliebenengeld quotal, doch die Intensität des persönlichen Näheverhältnisses bleibt entscheidend.
Hinterbliebenengeld auch bei Mitverschulden des Getöteten durchsetzbar.
Das Nichtragen eines Fahrradhelms begründet kein anspruchsminderndes Mitverschulden. Es fehlt an einer gesetzlichen Helmpflicht und einer allgemeinen Verkehrssitte.
Radfahrende Mandanten ohne Helm können trotz Kopfverletzungen vollen Schadensersatz verlangen.
Fehlende Motorradschutzschuhe begründen kein Mitverschulden. Es besteht keine Rechtspflicht zum Tragen und keine allgemeine Verkehrssitte.
Motorradfahrende behalten ungeminderte Ansprüche — gilt entsprechend für fehlende Handschuhe.
Grundlegende Frage vorgelegt: Besteht ein Verwertungsverbot, wenn Rohmessdaten technisch speicherbar wären, aber nicht gespeichert werden? Die BGH-Entscheidung steht aus und wird Tausende Verfahren bundesweit berühren.
Bis zur Klärung sollte der Verwertung substanziiert widersprochen werden.
Urteil aufgehoben, weil dem Betroffenen Wartungsunterlagen und die Gebrauchsanweisung der Auswertesoftware vorenthalten wurden. Bußgeldbehörden müssen diese herausgeben.
Verteidiger sollten stets Einsicht in vollständige Messunterlagen beantragen.
In drei Parallelentscheidungen wurde das Recht auf umfassende Einsicht in Messdaten gestärkt. Bußgeldbehörden müssen alle vorhandenen Messdaten offenlegen.
Richtungsweisend für die gesamte Bundesrepublik.
Betrunkenes Radfahren mit 2,1 ‰ und MPU-Verweigerung führte zum Verlust der Kfz-Fahrerlaubnis. Tragen eines Fahrradhelms wurde als Indiz für aktives Fahren gewertet.
Betrunkenes Radfahren kann den Kfz-Führerschein kosten.
Wer nach freiwilligem Verzicht eine neue Fahrerlaubnis erhält und in der Probezeit erneut auffällig wird, muss mit einer MPU-Anordnung rechnen — Gleichbehandlung von Verzicht und Entzug.
MPU-Anordnung unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis entzogen oder zurückgegeben wurde.
Für den neuen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml (§ 24a StVG n.F.) ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich. Laufende Wiedererteilungsverfahren müssen die neue Rechtslage berücksichtigen.
Mandanten mit Cannabiskonsum können von der neuen Rechtslage profitieren.
Beim Alleinrennen nach § 315d StGB muss das Gericht konkret feststellen, dass der Angeklagte die Absicht hatte, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen. Eine bloß schnelle Fahrt genügt nicht.
Gezielte Angriffe auf Feststellungen zur Rennabsicht können Verurteilungen zu Fall bringen.
Relative Fahruntüchtigkeit erfordert konkrete Beweisanzeichen neben der Alkoholisierung. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung allein genügt nicht als Beleg.
Unterhalb des absoluten Grenzwertes muss die Strafverfolgung konkrete Fahrfehler nachweisen.
Das OLG Celle tendiert dazu, den Grenzwert für den „bedeutenden Schaden" bei Fahrerflucht (§ 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB) auf 2.000 € netto festzulegen — angepasst an gestiegene Reparaturkosten.
Bei Schäden knapp unter 2.000 € sollte die subjektive Wissensebene geprüft werden.
Konkret zugesicherte Eigenschaften (z.B. „Klimaanlage funktioniert einwandfrei") werden durch einen allgemeinen Haftungsausschluss nicht beseitigt. Verkäufer haften weiterhin für diese Zusicherungen.
Käufer sollten alle positiven Beschreibungen im Inserat und Vertrag dokumentieren.
Vage Klauseln wie „mögliche Unfallschäden" sind nach § 476 BGB n.F. unwirksam. Negative Beschaffenheitsvereinbarungen erfordern ausdrückliche, gesonderte und konkrete Angaben.
Händler können das Mängelrisiko durch vage Klauseln nicht mehr auf Verbraucher abwälzen.
Die BGH-Grundsätze zur Dashcam-Verwertbarkeit wurden auf Smart-Glasses-Aufnahmen übertragen. Auch Helm- und Körperkameraaufnahmen können als Beweismittel verwertet werden.
Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit im Zivilprozess.
Der Halter eines leistungsstarken E-Bikes (bis 85 km/h) haftet für einen Akku-Brand — auch ohne persönliches Verschulden. § 7 StVG greift, weil das E-Bike als Kraftfahrzeug einzustufen ist.
Haftpflichtversicherung für leistungsstarke E-Bikes dringend empfohlen.
Betrunkenes Fahren auf dem E-Scooter (1,51 ‰) führt zum Entzug der Kfz-Fahrerlaubnis. Geringeres Gefährdungspotenzial und Ersttäterschaft widerlegen die Regelvermutung des § 69 StGB nicht.
E-Scooter-Fahrer riskieren bei Trunkenheit den Kfz-Führerschein.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) bringt einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr:
Die Bundesregierung beschloss am 18.03.2026 einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der E-Scooter-Haftung:
| Bereich | Trend |
|---|---|
| Werkstattrisiko | BGH-Klärung: Abtretungskonstruktionen schützen Werkstätten nicht |
| Dashcam | Ausweitung auf Smart-Glasses; anlassbezogene Aufnahmen verwertbar |
| Messgeräte | BGH-Vorlage zur Rohmessdaten-Frage ausstehend; Akteneinsichtsrechte gestärkt |
| E-Scooter | Gesetzentwurf zur Verschärfung der Gefährdungshaftung (März 2026) |
| Cannabis | Neuer THC-Grenzwert (3,5 ng/ml); Übergangsrechtsprechung läuft |
| § 315d StGB | Strenge BGH-Rechtsprechung zu Rennabsicht und Gefährdungsvorsatz |
| Kfz-Kaufrecht | Verbraucherschutz gestärkt: Pauschale Mängelklauseln unwirksam |
| Schmerzensgeld | Individualbetrachtung; kein Mitverschulden für fehlende Schutzausrüstung |
Stand: März 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen zusammengestellt. Für aktuelle Entwicklungen wird die kontinuierliche Beobachtung der Rechtsprechung empfohlen.
Betrifft eine der genannten Entscheidungen Ihren Fall? Rechtsanwalt Frank Durda berät Sie zur Bedeutung aktueller Urteile für Ihre konkrete Situation.